AGB


§1 Geltungsbereich und allgemeine Hinweise

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei dem Onlineshop der Firma Holmer Maschinenbau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Tragus, Regensburger Str. 20 D-84069 Schierling/Eggmühl, nachfolgend“ Holmer“ genannt
  2. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Holmer und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§2 Vertragsschluss

  1. Das Warenangebot in dem Onlineshop stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Holmer den Abschluss eines entsprechenden Kaufvertrages anzubieten.
  2. Mit Anklicken des Buttons „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Nach Eingang dieser Bestellung bei Holmer erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, mit der Holmer den Eingang der Bestellung bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar.
  3. Ein wirksamer Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Holmer ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots des Kunden bestätigt oder wenn Holmer – ohne vorherige ausdrückliche Annahmebestätigung – die Ware an den Kunden versendet.


§3 Preise

Die in dem Onlineshop genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
Die angegebenen Preise sind Endpreise zuzüglich Versandkosten. Ab einem Bestellwert von mehr als 50 € erfolgt die Lieferung versandkostenfrei.


§4 Lieferung, Eigentumsvorbehalt

  1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel 5 Tage nach Geldeingang, bzw. bei Zahlung per Nachnahme 5 Tage nach Auftragsbestätigung. Holmer behält sich vor, etwaige abweichende Lieferzeiten bei dem jeweiligen Produkt in dem Onlineshop angegeben.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Holmer.


§5 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

  1. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur bei Gegenforderungen ausüben, die aus dem selben Vertragsverhältnis zu Holmer herrühren.
  2. Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder von Holmer nicht bestrittenen Forderungen aufrechnen.


§6 Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so sollte der Kunde solche Fehler möglichst sofort beim Zusteller reklamieren und unverzüglich Kontakt zu Holmer aufnehmen. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Ansprüche des Kunden und deren Durchsetzung, insbesondere seine Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen, hilft aber Holmer, seine eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.


§7 Gewährleistung

Holmer haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ § 433 ff BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Bei Mängeln leistet Holmer nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss Holmer nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.


§8 Haftung

  1. Holmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Regelungen des Produkthaftungsgesetzes. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen, haftet Holmer auch bei leichter Fahrlässigkeit.
  2. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von Holmer bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten).
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Holmer.

§9 Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Strasburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein,

Telefon: 07851/ 795 940

Fax 07851/ 795 7941

E-mail: mail@verbraucher-schlichter.de


§10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen Holmer und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit Holmer bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz von Holmer, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Hiervon unberührt ist das Recht, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.